Schon seit Mai 2019 sind Arbeitgeber zur Einrichtung eines “objektiven, verlässlichen und zugänglichen Systems” der täglichen Arbeitszeit verpflichtet: So sind nun die ersten Urteile der Arbeitsgerichte.
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https://efarbeitsrecht.net/arbeitszeiterfassung-arbeitsgerichte-ueberholen-gesetzgeber/
Quelle: Expertenforum EFAR www.efarbeitsrecht.net