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Pressemeldung 09/05

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Furtwangen, 28. Oktober 2005 – Zum einen logt man sich mit einer Signaturkarte und dem entsprechenden Kartenlesegerät der Sicherheitsklasse 2 oder 3 ein. Die zweite Variante ist der sogenannte Elster-Stick: Ein USB-Gerät, das jedoch nur die Sicherheitsklasse 1 erfüllt, da die PIN über die Tastatur eingegeben wird. Drittens kann man sich für ein Software-Zertifikat entscheiden, das jedoch nur Sicherheitsklasse 0 bietet und daher unsicher ist.

Wer also seine aktuellen Umsatzzahlen und Jahreseinkünfte über die Datenautobahnen zum Finanzamt schicken muss, ist am sichersten bedient, wenn er sich auf eine Signaturkarte mit entsprechendem Kartenlesegerät verlässt. Diese gewährleistet am ehesten, dass unternehmenskritische Daten nicht ausspioniert werden können. “Das System hat sich bereits beim Online-Banking bewährt und kann jetzt auch für die Steuererklärung genutzt werden”, erklärt Carsten Sommer, Geschäftsführer von REINER SCT, dem marktführenden Unternehmen für Chipkartenlesegeräte. Die Signaturkarte ist universell auch bei zahlreichen weiteren E-Government-Lösungen einsetzbar, wie z.B. bei der E-Vergabe, den BFA-Abfragen oder dem elektronischen Mahnverfahren. Der Stick dagegen ist auf begrenzte Anwendungen auf ElsterOnline beschränkt. Ein Chipkartenleser kann hingegen den gesamten Funktionsumfang gewährleisten und ist somit eine zukunftsfähige Investition, die nicht nur bei ElsterOnline wertvolle Dienste leistet.

(Der Text umfasst ca. 1.800 Zeichen)