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SEPA: Alles, was Sie hierzu wissen müssen!

Inhaltsverzeichnis

SEPA

SEPA steht für den neuen einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum.

Ziel ist es, den europäischen Binnenmarkt im Zahlungsverkehr zu fördern. Verbraucher können nun Überweisungen ins Ausland genauso sicher und einfach durchführen wie im Inland.

Das ändert sich:

  • Umstellung der Kontonummer und Bankleitzahl auf IBAN und BIC
  • SEPA-Verfahren können sowohl für innerdeutsche als auch für grenzüberschreitende Zahlungen genutzt werden
  • Verkürzte Übertragungszeiten, z. B. Überweisung am nächsten Werktag auf Zielkonto
  • Verkürzung des Verwendungszwecks von max. 378 Zeichen auf 140 Zeichen
  • Besserer Kundenschutz durch SEPA-Lastschrift
  • Längere Widerspruchsfristen für SEPA-Lastschriften

Zu den Ländern, in denen SEPA gilt, gehören:

  • Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Mayotte, Miquelon, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Saint-Pierre, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Zypern.

Zeitplan

  • Schon jetzt Pflicht für alle Firmenkunden und Vereine

Zahlungsaufträge können Vereine und Firmenkunden seit Anfang 2014 nun nur noch als SEPA-Überweisung mit IBAN und BIC vornehmen

  • Ab 1.8.2014 Pflicht für alle

Bis August 2014 akzeptieren Kreditinstitute Überweisungen auch noch im alten Format. Danach erfolgt die endgültige SEPA-Umstellung.

Dafür werden nun bei jeder Überweisung IBAN und bei Überweisungen ins Ausland die BIC benötigt.

  • Übergang bis 1.2.2016

Banken können den Verbrauchern bis 2016 Dienstleistungen zur Verfügung stellen, durch die die Kontonummer und Bankleitzahl automatisch in IBAN und BIC konvertiert werden.

  • Ab 1.2.2016

Für nationale und internationale SEPA-Aufträge wird nun nur noch die IBAN des Zahlungsempfängers benötigt („IBAN-only“).